Herzlich Willkommen
in meinem
Betreuungsbüro.
Ich freue mich, dass Sie mich besuchen.
Gesundheitssorge / Heilbehandlungsbelange
Aufenthaltsbestimmung
Vermögenssorge / Regelung finanzieller Angelegenheiten
Vertretung vor Behörden / Einrichtungen und Gerichten
Wohnungsangelegenheiten
Postangelegenheiten
Aufgrund der demografischen Entwicklung leben in Deutschland immer mehr ältere Menschen, die, durch altersbedingte Erkrankungen wie Demenz, ihren Alltag allein nur schwer meistern können.
Auch die Zahl der psychisch Erkrankten, der Depressionen und Suchterkrankungen steigt bei uns zusehens an.
Leider sind heute oft auch schon viele jüngere Menschen durch die Anforderungen der Gesellschaft überfordert.
Als rechtliche Betreuer biete ich Beratung, Unterstützung und Begleitung genau für diese Menschen, die ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Dies geschieht in den vom Gericht festgelegten und von Bedarf geprägten Aufgabenbereichen.
Mein individuelles und durch Vereinbarungen gestütztes Förder- und Unterstützungsmanagement zielt vor allem in kurzfristigen Notlagen darauf hin, die Betroffenen zu befähigen, ihren Alltag wieder selbst zu gestalten und langfristig wieder ohne Betreuuung leben zu können.
Sobald eine volljährige Person die eigenen persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten nicht selbst erledigen kann, beispielsweise durch eine Erkrankung oder geistigen Behinderung, wird durch das Betreuungsgericht ein*e Betreuer*in bestimmt. Dies kann auf Antrag oder von Amtswegen erfolgen. Bei dieser sogenannten Bestellung legt das Amtsgericht die Aufgabenbereiche fest, für die eine Betreuung notwendig ist.
Rechtliche Betreuung
Wer braucht Betreuung?
Vom Betreuungsrecht betroffen sind erwachsene Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können (§ 1896 Abs. 1 BGB) und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Was ist rechtliche Betreuung?
Das Betreuungsrecht regelt, wie und in welchem Umfang für eine hilfsbedürftige Person vom Gericht eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt wird. Betreuer dürfen nur für die Aufgabenkreise bestellt werden, in denen eine Betreuung tatsächlich erforderlich ist (§ 1896 Abs. 2 BGB). Bereiche, die die Betroffenen eigenständig erledigen können, dürfen den Betreuern nicht übertragen werden. Was die Betreuten noch selbst tun können und wofür sie einen gesetzlichen Vertreter benötigen, wird im gerichtlichen Verfahren festgestellt. Der Betreuer hat die Aufgabe, den Betreuten in dem ihm übertragenen Wirkungskreis zu vertreten. Von seiner Vertretungsbefugnis erfasst werden aber nur die Handlungen innerhalb des ihm zugewiesenen Aufgabenkreises.
Aufgaben und Pflichten eines Berufsbetreuers
Aufgabe des Betreuers ist es, als gesetzlicher Vertreter im festgelegten Umfang für den Betreuten zu handeln. Insoweit stehen das Wohl des Betroffenen und seine Vorstellungen und Wünsche immer im Vordergrund. Im Rahmen der festgelegten Aufgabenkreise vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich; er hat damit die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Betreute selbst kann wirksame Willenserklärungen abgeben und Rechtsgeschäfte eingehen, es sei denn, er ist geschäftsunfähig bzw. es besteht ein Einwilligungsvorbehalt. Ist der Aufgabenkreis mit einem Einwilligungsvorbehalt versehen, so sind die Rechtsgeschäfte der betroffenen Person erst mit der Einwilligung des Betreuers rechtsgültig.
Welche Aufgabenbereiche gibt es in der rechtlichen Betreuung?
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt keine typischen Aufgabenkreise vor. Es obliegt dem Richter, anhand der Lebenssituation und den Bedürfnissen des Betroffenen die Aufgabenkreise nach dem Erforderlichkeitsgrundsatz herauszufinden und festzulegen.
Aufgabenkreise der rechtlichen Betreuung
In der Praxis werden folgende Aufgabenkreise am häufigsten übertragen:
Wohnungsangelegenheiten
Aufenthaltsbestimmung
Postangelegenheiten
Vertretung vor Behörden / Einrichtungen und Gerichten
Vermögenssorge (Regelung finanzieller Angelegenheiten)
Gesundheitssorge / Heilbehandlungsbelange
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Dann melden Sie sich bei mir. Ich bin für Sie da und stehe ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Gemeinsam finden wir eine Lösung.